Freiräume schaffen.


Ihr Unternehmen befindet sich in unruhigem Fahrwasser? Dann stehen Sie vor ganz neuen Herausforderungen. Damit Sie entschieden gegensteuern können, brauchen Sie erfahrene Berater, die drängende Themen sowohl aus rechtlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht schnell analysieren und Ihnen unter Abwägung beider Aspekte praktisch umsetzbare Handlungsempfehlungen geben.

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Leistungen

  • Liquidität

    Geld ist nicht alles, aber ohne Geld ist alles nichts. Gerade Unternehmen in herausfordernden Situationen benötigen Liquidität, um handlungsfähig zu bleiben. Werden liquide Mittel knapp, unterstützen wir Sie mit unserer Expertise und leiten gemeinsam mit Ihnen sofort die richtigen Schritte ein.

    Zunächst sorgen wir für die notwendige finanzielle Transparenz. Zeigt sich dabei eine Liquiditätslücke, muss diese schnellstmöglich geschlossen werden, um gesetzlichen Antragspflichten zu entgehen und Haftungsrisiken für das Management vorzubeugen. Auch wenn unsere Analyse ergibt, dass erst auf mittlere Sicht einen Liquiditätsengpass zu erwarten ist, sollten umgehend vorbeugende Maßnahmen erarbeitet werden. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ein passgenaues Konzept für Ihre konkrete Situation.

  • Bilanzielle Fragen

    Ihre Bilanz ist durch operative Verluste, den Ausfall eines Kunden oder gestiegene Einkaufspreise aus dem Gleichgewicht geraten? Jetzt müssen Sie handeln - betriebswirtschaftlich sinnvoll und im richtigen rechtlichen Rahmen.

    Aufbauend auf einer fundierten Analyse des Geschäftsmodells und der wirtschaftlichen Kennzahlen leiten wir gemeinsam mit Ihnen sowohl praktikable Sofortmaßnahmen als auch mittelfristige Lösungen ab, damit Ihre Bilanz wieder ins Lot kommt.

  • Restrukturierung

    Je früher Sie auf schwierige Situationen reagieren, desto größer ist Ihr Handlungsspielraum. Je weiter eine negative Entwicklung fortschreitet, desto schmaler wird dieser und desto stärker sind betriebswirtschaftliche und rechtliche Fragen miteinander verknüpft. In diesen existenziellen Situationen bieten wir Ihnen eine interdisziplinäre Beratung, die ökonomische und juristische Expertise zusammenführt.

    Wir unterstützen Sie beispielsweise bei der Entwicklung eines Krisenfrüherkennungssystems oder bei Verhandlungen über einvernehmliche Lösungen mit Geschäftspartnern. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten unterstützen wir Sie bei der Bewältigung von Herausforderungen außerhalb und, falls erforderlich, auch innerhalb eines gerichtlich überwachten Verfahrens. So verschaffen wir Ihnen Luft, um Ihr Unternehmen zukunftssicher aufzustellen.

  • Personal

    Betriebliche Schwierigkeiten kommen oft gemeinsam mit arbeitsrechtlichen Problemen oder sind durch diese bedingt. Fachkräftemangel oder personelle Überkapazitäten können ebenso Ursache unternehmerischer Krisensituationen sein wie zu hohe Personalkosten oder Fehlentwicklungen in der Belegschaftsstruktur. Diesen Entwicklungen müssen Unternehmer zeitnah und zielgerichtet entgegensteuern. Wir unterstützen Sie bei dem Ausfindigmachen personeller Problemkreise und der Personalrestrukturierung. Ob ein notwendiger sozialverträglicher Personalabbau, die Anpassung der Belegschaftsstruktur, die Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften oder aber auch die Vertretung in Rechtsstreitigkeiten - Sie können auf uns zählen.

  • Transaktionen

    Wirtschaftliche Schwierigkeiten sind häufig das Resultat historisch gewachsener Strukturen, die den aktuellen Anforderungen nicht mehr entsprechen. Ganz gleich, ob Sie Ihre Unternehmensstruktur gesellschaftsrechtlich umbauen, Unternehmensteile ausgliedern, Gesellschaften kaufen oder verkaufen möchten – wir stehen bei der Beurteilung und Durchführung dieser Transaktionen mit unserer Expertise an Ihrer Seite.

  • Haftung

    In Sondersituationen gelten besondere rechtliche Anforderungen für Gesellschafter und Geschäftsleitung. Wir helfen Ihnen, Fallstricke zu vermeiden, wehren unberechtigte Ansprüche ab oder machen Ihre berechtigten Ansprüche geltend.

  • StaRUG

    Über besondere Expertise verfügen wir bei Restrukturierungen nach dem „Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen“ (kurz: StaRUG). Mithilfe des StaRUG können wir Ihre Verbindlichkeiten - ganz ohne Insolvenz, Öffentlichkeit und Kontrollverlust - neu strukturieren und Ihr Unternehmen dadurch zukunftsfest aufstellen. Diese Chance steht allen offen, denen ohne weitere Maßnahmen innerhalb der nächsten 24 Monate eine Zahlungsunfähigkeit drohen würde. Sie kann sogar von Unternehmen wahrgenommen werden, die wegen Überschuldung bereits insolvenzantragspflichtig sind.

    Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir einen Restrukturierungsplan, der die Gläubiger in einzelne Gruppen unterteilt und regelt, wer wieviel auf seine Forderungen erhält. Bei der Einteilung der Gruppen und der Frage, welche Gläubiger überhaupt in den Plan einbezogen werden, herrscht weitgehende Autonomie. Wir gestalten die Gruppen und die auf die Forderungen zu leistenden Zahlungen dabei so, dass die notwendigen Zustimmungen später auch tatsächlich erteilt bzw. entbehrlich werden.

    Ein StaRUG-Verfahren bietet viele Vorteile:

    • Reputationsschonend, da ohne Insolvenz und ohne Öffentlichkeit
    • Schuldenbereinigung auch gegen den Willen einzelner Gläubiger/Gläubigergruppen
    • Schnelles Verfahren, Dauer 3 – 6 Monate
    • Günstiges Verfahren im Vergleich zu Insolvenz
    • Breites Anwendungsspektrum, etwa Restrukturierung von:
    o Kreditverbindlichkeiten (Höhe, Fälligkeit, Zinsen, Konditionen)
    o Gewährleistungsverbindlichkeiten
    o Forderungen von Lieferanten / Werklohnforderungen
    o Rückforderungen aus Anzahlungen bzw. Anzahlungsbürgschaften
    o Steuern / Abgaben
    o etc.
    • Keine Anfechtung und Haftung für Management und Gesellschafter
    • Sichere Maßnahmen auch für beteiligte Gläubiger

  • Leistungen für Insolvenzverwalter

    Wir bieten Insolvenzverwaltern umfassende und langjährig erprobte Unterstützung in allen Belangen rund um das Insolvenzarbeitsrecht und distressed M&A Transaktionen.

    Im Bereich der insolvenzarbeitsrechtlichen Beratung entlasten wir Insolvenzverwalter insbesondere mit Blick auf die Insolvenzgeldvorfinanzierung, interimistische Übernahme von arbeitsrechtlichen Leitungsfunktionen, den Personalabbau und Betriebsstilllegungen. Wir bieten auch Transaktionsberatung, insbesondere in Bezug auf Erwerberkonzepte und Betriebsübergänge nach § 613 a BGB.

    Unsere Expertise in distressed M&A Transaktionen ermöglicht Insolvenzverwaltern die Gestaltung von Sanierungen und Veräußerungen von insolventen Unternehmen. Wir übernehmen die Konzeption, Moderation und Begleitung des Transaktionsprozesses und erstellen die erforderlichen Vertragsvereinbarungen mit Investoren.

Kontakt

Haben Sie Interesse an unseren Dienstleistungen? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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